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Technischer Ratgeber

Wiederkehrende Prüfung von Kranen

Wiederkehrende Prüfung bei Kranen: übliches Prüfintervall, Prüflast, wer prüfen darf und wie man sich vorbereitet — ein allgemeiner Leitfaden, kein Ersatz für die geltende Vorschrift in Ihrem Land.

Der allgemeine Rahmen

In den meisten Ländern schreibt das Arbeitsschutzrecht vor, dass Hebe- und Fördermittel in festgelegten Abständen von befähigten Personen geprüft werden. Einzelheiten und Begriffe unterscheiden sich je nach Land; dieser Ratgeber beschreibt daher das übliche Muster statt der spezifischen Vorschrift eines einzelnen Landes — prüfen Sie die für den Einsatzort Ihres Krans geltende Regelung.

Eine verbreitete Regel ist, dass das Prüfintervall — sofern eine Norm nichts anderes vorsieht — ein Jahr nicht überschreiten soll und dass Hebezeuge mindestens das 1,25-fache ihrer Nennlast sicher heben und halten können müssen. Diese Werte sind als typische Richtwerte zu verstehen, die vor Ort zu bestätigen sind, nicht als feste Konstante.

Die Aufbewahrung des Berichts ist ebenso wichtig wie die Prüfung selbst. Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Kontrolle ist dies meist das zuerst verlangte Dokument.

Was bei der Prüfung geschieht

Eine wiederkehrende Prüfung besteht meist aus zwei Teilen: Besichtigung und Erprobung.

Bei der Besichtigung werden Tragwerk (Träger, Kopfträger, Verbindungen), Hubwerk, Seil/Kette, Haken, Rollen und Trommel, Bremsen, Endschalter, Überlastsicherung, Schaltschrank, Steuerung und Kranbahn visuell und mit Messung geprüft.

Bei der Erprobung wird der Kran mit Last beaufschlagt, um Bremshaltevermögen, Auslösen der Sicherung und Gesamtverhalten zu bestätigen. Nach der Erprobung wird die Konstruktion erneut auf bleibende Verformung untersucht.

Wie man sich auf die Prüfung vorbereitet

  1. Unterlagen zusammenstellenTypenschilddaten, Fertigungs-/Konformitätsunterlagen, vorheriger Prüfbericht und Wartungsnachweise.
  2. Zugang zum Kran schaffenAm Prüftag den Bereich unter dem Kran räumen und Zugang zu Wartungsbühne bzw. Zugangspunkten sicherstellen.
  3. Sicherheitselemente prüfenVorab testen, ob Endschalter, Not-Aus und Überlastsicherung funktionieren; ein außer Betrieb gesetztes Element wieder in Betrieb nehmen.
  4. Seil und Bremse durchsehenBei einem Seil nahe dem Ablegekriterium oder einer schlecht eingestellten Bremse vor der Prüfung eingreifen.
  5. Prüflast bereitstellenEine Prüflast mit bekanntem Gewicht passend zum 1,25-fachen der Nennlast und geeignetem Anschlagmittel bereithalten.
  6. Bediener bereitstellenEin befähigter Kranführer sollte während der gesamten Prüfung verfügbar sein.

Die häufigsten Mängel

Die vor Ort am häufigsten festgestellten Befunde gruppieren sich immer um dieselben Themen: eine außer Betrieb gesetzte oder verstellte Überlastsicherung, ein nicht funktionierender Endschalter, eine schlecht eingestellte Bremse, ein Seil über dem Ablegekriterium, ein fehlendes oder unleserliches Typenschild, eine nicht ausgerichtete Kranbahn und ein nicht auffindbarer vorheriger Prüfbericht.

Die meisten dieser Punkte lassen sich mit einer halbtägigen Vorbereitung vor dem Prüftermin beheben.

Vergleichstabelle

ThemaÜbliche Regel (im Land bestätigen)
GrundlageArbeitsschutzrecht / Vorschriften für Hebezeuge im jeweiligen Land
PrüfintervallHäufig bis zu 1 Jahr, sofern eine Norm nichts anderes vorsieht
PrüflastHäufig mindestens das 1,25-fache der Nennlast
Prüfende StelleBefähigte Personen / akkreditierte Prüfstellen
VerantwortungIn der Regel der Betreiber
DokumentationBericht wird aufbewahrt, Mängel werden behoben

Diese Tabelle dient der allgemeinen Orientierung; für den genauen Umfang Ihrer Pflichten prüfen Sie die aktuell geltende Vorschrift in Ihrem Land und die Vorgaben der prüfenden Stelle.

Fachbegriffe

BegriffBedeutung
Wiederkehrende PrüfungDie Besichtigung und Erprobung eines Arbeitsmittels durch befähigte Personen in festgelegten Abständen.
PrüflastDie bei der Prüfung auf den Kran aufgebrachte Last, ein festgelegtes Vielfaches der Nennlast.
NennlastDie auf dem Typenschild des Krans angegebene nominelle Tragfähigkeit.
MangelEin bei der Prüfung festgestellter, zu behebender Missstand.

Häufig gestellte Fragen

Ist das Prüfintervall überall genau ein Jahr?

In vielen Ländern gilt, sofern eine Norm nichts anderes vorschreibt, ein Intervall von bis zu einem Jahr — das variiert jedoch je nach Land und Beanspruchung. Den genauen Wert entnehmen Sie der für Sie geltenden Vorschrift.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Vorschriften verlangen üblicherweise eine "befähigte Person" oder Stelle; in der Praxis bedeutet das eine Person oder Organisation mit entsprechender Qualifikation bzw. Akkreditierung. Es empfiehlt sich, den Umfang dieser Berechtigung vor Beauftragung zu bestätigen.

Führt ein Mangel im Bericht dazu, dass der Kran stillsteht?

Das hängt vom Schweregrad ab. Bei Befunden, die die Sicherheit unmittelbar betreffen, bleibt das Gerät bis zur Behebung außer Betrieb; bei geringfügigeren Befunden wird meist eine Frist gesetzt. Die Behebung liegt in jedem Fall beim Betreiber.

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